Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete der Software "WEBSHOPVISION"

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Softwareentwickler, Herrn Bahram Kazemian, Würzburger Str. 62-64 in 63739 Aschaffenburg (im folgenden Softwareentwickler genannt), soweit sie sich auf den geschäftlichen Bereich der Softwarentwicklung und -vermarktung beziehen. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung und Bestätigung durch den Softwareentwickler. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sind Leistungen eines Drittanbieters Bestandteil des Vertrages, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Anbieter. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen dem Softwareentwickler und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

§ 2 Leistungspflichten

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag, Angebot oder sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen. Soweit kostenlose Dienste und Leistungen erbracht werden (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht. Einzelvertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Software-Mietvertrages heben widersprechende Bestimmungen in den AGB auf. Alle anderen Artikel behalten aber ihre Geltung.

§ 3 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Kosten und Zahlungskonditionen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen.

§ 4 Datensicherheit und Geheimhaltungspflicht

Der Kunde wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und gespeichert werden. Der Softwareentwickler ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Kunden vertraulich zu behandeln.

§ 5 Inhalte des Webshops und anderer Produkte

Mit Abschluss des Vertrages mit dem Softwareentwickler sichert der Kunde zu, KEINE Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Rechtsprechung (neues Multimedia-Gesetz) enthalten, politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt den Softwareentwickler von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei und erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass das Vertragsverhältnis sofort beendet werden kann, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Produkte ist. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Kunden bleibt es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sieht der Softwareentwickler diesen Beweis als erbracht, kommt eine Vertragsfortsetzung in Betracht.

§ 6 Haftung, Schadenersatzansprüche

Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an der Software oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen vom Softwareentwickler zu vertreten sind, wird dieser unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Eine Schadensersatzpflicht resultiert hieraus nicht. Für Schäden haftet der Softwareentwickler nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für Datenverluste, entgangenem Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter. Die Software wurde mit dem "Gütesiegel" Trusted Shops bewertet. Bei einer solchen Zertifizierung werden Sicherheitstests durchgeführt, die mehr als 100 Einzelkriterien aus den Bereichen Bonität, Sicherheitstechnik, Preistransparenz, Informationspflichten, Kundenservice und Datenschutz umfassen. Diese Parameter werden ständig an neueste Erkenntnisse von Rechtsprechung und Verbraucherschutz angepasst. Durch Gesetzgebung und dementsprechende Verordnungen können sich Änderungen ergeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Umsetzung solcher Regelungen kann indes keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Kosten von Abmahnungen etc., die dem Kunden gegenüber geltend gemacht werden. Hinweise und Anregungen sind jederzeit willkommen, änderungsbedürftige Punkte werden nach Prüfung umgehend angepasst. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 7 Domainregistrierung

Der Softwareentwickler wird - falls gewünscht - bei der Beantragung und Zuteilung eines Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese bestätigt ist. Der Softwareentwickler hat keinen Einfluss auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung des bestellten Domainnamens ist ausgeschlossen.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Leistungen und beide Vertragspartner ist Aschaffenburg. Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.
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